Winterdienst
Das Freihalten Ihrer Anlagen von Eis und Schnee führen wir mit großer Verantwortung aus, da das Hamburger Wegegesetz (zu laden als PDF) den Eigentümer in Haftung nimmt, wenn Wege nicht rechtzeitig geräumt werden und es zu Unfallschäden kommt.
Wir bieten daher Saisonverträge mit einem Pauschalpreis für den Winterdienst an, die folgende Leistungen beinhalten:
- Schnee- und Eisbeseitigung auf Grundlage des
- Hamburger Wegegesetzes
- Vorhaltung der Maschinen und Werkzeuge
- Vorratshaltung von Streumitteln
- Einsätze und Kontrollfahrten
- Entfernen der Streumittel nach Saisonende